Wie viel Steuern spart eine Denkmalimmobilie? Berechnung nach §7i EStG (Vermietung) bzw. §10f EStG (Eigennutzung) — live und transparent.
| Jahr | AfA / Abzug | Steuerersparnis |
Rechtsgrundlage: Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach §7i EStG (Vermietung: 9 % in 8 Jahren + 7 % in 4 Jahren = 100 % der begünstigten Sanierungskosten über 12 Jahre) bzw. §10f EStG (Eigennutzung: 9 % über 10 Jahre = 90 % als Sonderausgaben); lineare Gebäude-AfA nach §7 EStG.
Voraussetzung: Bescheinigung der zuständigen Landesdenkmalbehörde über Art und Höhe der begünstigten Aufwendungen (Landesrecht).
Wichtig: unverbindliche Modellrechnung, keine Steuerberatung. Sätze/Regeln und die Aufteilung Boden/Gebäude/Sanierung sind im Einzelfall mit Steuerberater:in und Denkmalbehörde zu prüfen. Keine Gewähr.
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