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Hausgeldrechner: Ist das Hausgeld angemessen?

Prüfen Sie das WEG-Hausgeld in €/m²/Monat gegen ein belegtes Richtwert-Band – und sehen Sie, welcher Anteil als Verwaltung + Instandhaltungsrücklage nicht auf Mieter umlagefähig ist (Vermieter-Kosten).

Eingaben

niedrig Richtwert-Band hoch
Hausgeld gesamt / Monat
Richtwert-Band €/m²/Monat

Richtwert-Band (Betriebs- + Verwaltungskosten + Rücklage) je nach Baujahr/Ausstattung: bundesweit rund 3,00–4,50 €/m²/Monat als grobe Orientierung; Neubau mit Aufzug/TG/Service bis ~6 €, Altbau ohne Aufzug ~2,50–3 €. Quelle: Marktübersicht großer Immobilien-/Finanzierungsportale (baufi24, Homeday u. a.), Stand 2025/2026. Keine amtliche Norm – Orientierungswert.

Aufschlüsselung: umlagefähig vs. Vermieter-Kosten

Nur echte Betriebskosten nach BetrKV darf der Vermieter auf Mieter umlegen. Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklage sind nicht umlagefähig und bleiben beim Eigentümer/Vermieter.

Aufteilung ist eine Schätzung anhand typischer Anteile, sofern die Rücklage nicht eingegeben wurde. Kalkulatorische Verwaltungskosten: rund 27–42 € brutto/Einheit/Monat bei Neuverträgen (Marktüblich). Verbindlich ist immer der Wirtschaftsplan / die Jahresabrechnung Ihrer WEG.

Angemessenheit der Instandhaltungsrücklage

Richtwert Rücklage (0,80–1,00 €/m²/Mon.)
Petersche Formel (Gemeinschaftseigentum, 70 %)

Petersche Formel: (Herstellungskosten €/m² × 1,5) ÷ 80 Jahre × 70 % Gemeinschaftseigentum = jährliche Rücklage pro m², hier auf €/Monat umgerechnet. Empirischer Richtwert, keine Rechtsnorm. Quelle: Peterssche Formel. Der einfache Richtwert 0,80–1,00 €/m²/Monat (Altbau bis ~1,50 €+) entstammt der Marktübersicht. Gesetzlich verlangt § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG eine „angemessene Erhaltungsrücklage" – ohne feste Höhe.

Hausgeld & Wirtschaftsplan prüfen lassen – Kontakt →

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool liefert eine unverbindliche Orientierung anhand marktüblicher Richtwerte und typischer Anteile. Es ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und ersetzt weder die Prüfung des konkreten Wirtschaftsplans/der Jahresabrechnung noch die Einschätzung durch Fachpersonen. Tatsächliche Kosten hängen von Objekt, Ausstattung, Verwaltervertrag und WEG-Beschlüssen ab. Keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Quellen & Stand: § 19 WEG (gesetze-im-internet.de); Nicht-Umlagefähigkeit von Verwaltungskosten & Instandhaltungsrücklage nach BetrKV § 1 Abs. 2 (BGH-st. Rspr.); Peterssche Formel (Wikipedia); Richtwert-Bänder aus Marktübersicht (baufi24, Homeday u. a.). Stand 2026.
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