Interaktive Checkliste: Welche Posten sind umlagefähig (§2 BetrKV)? Ist die Abrechnungsfrist (§556 BGB) gewahrt? Ist der €/m²-Wert plausibel?
Haken Sie jede Position, die in Ihrer Abrechnung auftaucht.
■ umlagefähig = darf auf Mieter umgelegt werden · ■ NICHT umlagefähig = muss der Vermieter selbst tragen
Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein.
Quelle: §556 Abs. 3 BGB (gesetze-im-internet.de) — Ausschlussfrist: nach Ablauf ist eine Nachforderung ausgeschlossen, sofern der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat.
Vergleich Ihrer Gesamt-Betriebskosten mit dem Betriebskostenspiegel.
Richtwert: Betriebskostenspiegel Deutscher Mieterbund, Abrechnungsjahr 2024 (veröffentlicht 2026): Ø 2,67 €/m²·Monat; bei Ansatz aller Kostenarten bis 3,68 €/m²·Monat ("zweite Miete"). Bundesdurchschnitt — regional abweichend, Orientierungswert.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Es ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall durch Anwält:in, Mieterverein oder Steuerberater:in. Umlagefähigkeit setzt zusätzlich eine wirksame vertragliche Umlagevereinbarung voraus (§556 Abs. 1 BGB); Einzelfälle (z. B. Wartung vs. Instandhaltung) können strittig sein. Keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Rechtsgrundlagen & Stand: §2 BetrKV (17 Kostenarten), §556 BGB (Abrechnungs-/Ausschlussfrist), §1 BetrKV (Ausschluss Verwaltung/Instandhaltung). Richtwerte: Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel 2024. Stand: 4. Juli 2026.
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