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Mietvertrag möbliert – Vorlage zum Ausfüllen & Drucken

Muster-Mietvertrag für die möblierte Vermietung von Wohnraum – inklusive Möblierungsverzeichnis / Inventarliste (Anlage), Möblierungszuschlag, Option Zeitmietvertrag nach §575 BGB sowie Hinweis zu Kurzzeit-/Serviced-Vermietung (§549 BGB).

Unverbindliches Muster – keine Rechtsberatung – ohne Gewähr. Diese Vorlage dient nur als Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Passen Sie die Klauseln an Ihre Situation an und lassen Sie den Vertrag im Zweifel anwaltlich oder durch Haus & Grund prüfen. Enthalten sind nur übliche, unstrittige Standardklauseln. Rechtsstand: Juli 2026.
↓ Zur Inventarliste (Anlage 1)

Wann gilt das Wohnraummietrecht?

Die Einordnung entscheidet, welche Schutzvorschriften greifen. Bitte vor dem Ausfüllen die zutreffende Konstellation wählen:

1. Möblierte Wohnung als dauerhafter Lebensmittelpunktvolles Wohnraummietrecht (§§535 ff. BGB): Kündigungsschutz, Mietpreisbremse (soweit vor Ort geltend), Betriebskostenrecht. Der Möblierungszuschlag ist gesondert auszuweisen.

2. Möbliertes Zimmer in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung (Einliegerzimmer) → erleichterte Kündigung nach §549 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

3. Nur zum vorübergehenden Gebrauch (Monteure, Projekt, Serviced Apartment, Boarding) → §549 Abs. 2 Nr. 1 BGB: Vorschriften zu Miethöhe, Mieterhöhung und Kündigungsschutz (§§556d–561, 573–575, 577 BGB) gelten nicht. Der vorübergehende Zweck muss erkennbar vereinbart sein.

Diese Vorlage ist auf Konstellation 1 (Wohnraummietrecht) ausgelegt; die Optionsfelder decken 2 und 3 ergänzend ab.

Mietvertrag über möblierten Wohnraum

zwischen

Name / Firma Vermieter:in, Anschrift — nachfolgend Vermieter:in

und

Name Mieter:in, aktuelle Anschrift — nachfolgend Mieter:in

§ 1 Mietsache & Zustand „möbliert"

(1) Vermietet wird die Wohnung Straße, Nr., PLZ Ort, Lage im Haus: z. B. 2. OG links, bestehend aus Anzahl Zimmer, Küche, Bad, mit einer Wohnfläche von ca. .

(2) Die Wohnung wird möbliert vermietet. Die überlassene Einrichtung und Ausstattung ist im Möblierungsverzeichnis (Anlage 1) mit Zustand und Zeitwert einzeln aufgeführt. Die Anlage ist Vertragsbestandteil.

(3) Mitvermietet / mitüberlassen: Keller/Abstellraum, Stellplatz, Garten – ggf. streichen. Anzahl übergebener Schlüssel: Anzahl.

§ 2 Mietzeit

(1) Das Mietverhältnis beginnt am Datum.

Bitte eine der folgenden Varianten wählen:

Variante A · Unbefristet (Regelfall Wohnraum)

Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Es endet durch Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften (§§573, 573c BGB). Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter:innen beträgt drei Monate.

Variante B · Zeitmietvertrag nach §575 BGB

Das Mietverhältnis ist befristet bis zum Datum. Es endet zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Der Befristungsgrund nach §575 Abs. 1 BGB lautet (zutreffenden Grund angeben – Pflichtangabe, sonst gilt der Vertrag als unbefristet):
☐ Eigenbedarf (Nutzung für Vermieter:in/Familie/Haushalt) · ☐ geplante Bau-/Modernisierungsmaßnahme · ☐ Vermietung an Dienstverpflichteten (Werkwohnung) – konkrete Beschreibung: ______________

Variante C · Nur vorübergehender Gebrauch (Kurzzeit / Serviced / Monteure)

Die Überlassung erfolgt nur zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne von §549 Abs. 2 Nr. 1 BGB für den Zeitraum von–bis. Zweck: z. B. befristeter Projekteinsatz, Montage, Zwischenwohnen. In diesem Fall finden die Vorschriften über Miethöhe, Mieterhöhung und Kündigungsschutz (§§556d–561, 573–575, 577 BGB) keine Anwendung. Hinweis: Serviced Apartments / gewerbliche Kurzzeitvermietung können zusätzlich melde-, gewerbe- und steuerrechtlichen Sonderregeln unterliegen – bitte gesondert prüfen.

§ 3 Miete, Möblierungszuschlag & Betriebskosten

(1) Die monatliche Miete setzt sich wie folgt zusammen:

BestandteilBetrag / Monat
Nettokaltmiete (unmöbliert)__________ €
Möblierungszuschlag (für Einrichtung lt. Anlage 1)__________ €
Betriebskosten-Vorauszahlung / Pauschale__________ €
ggf. weitere Leistungen (z. B. Internet, Reinigung)__________ €
Gesamtmiete (Warmmiete inkl. Möblierung)__________ €
Der Möblierungszuschlag ist gesondert auszuweisen. Er bemisst sich am Zeitwert der Möbel (aktueller Verkehrswert bei Mietbeginn), nicht am Neupreis. Als üblicher Orientierungswert gilt eine monatliche Verzinsung des Zeitwerts; bei der Höhe der Gesamtmiete ist – soweit Wohnraummietrecht gilt – die örtliche Mietpreisregulierung zu beachten. Die Inventarliste mit Zeitwerten (Anlage 1) dient dem Nachweis.

(2) Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats, kostenfrei zu zahlen auf das Konto: IBAN.

(3) Über die Betriebskosten wird jährlich abgerechnet / als Pauschale vereinbart (Zutreffendes wählen). Umlagefähig sind die Kosten nach §2 BetrKV.

§ 4 Kaution

Die Mieter:in leistet eine Barkaution in Höhe von Betrag (höchstens drei Nettokaltmieten, §551 BGB). Die Kaution wird von der Vermieter:in getrennt vom eigenen Vermögen und insolvenzfest verzinslich angelegt. Die Mieter:in darf die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen.

§ 5 Nutzung, Instandhaltung der Möbel & Untervermietung

(1) Die Mietsache dient ausschließlich Wohnzwecken. Die überlassenen Möbel und Ausstattungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.

(2) Für die normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch haftet die Mieter:in nicht. Bei Beschädigung oder Verlust einzelner Gegenstände aus Anlage 1 ist Ersatz zum Zeitwert oder Wiederbeschaffung gleichwertiger Art zu leisten.

(3) Instandhaltung und Instandsetzung der mitvermieteten Einrichtung (z. B. Reparatur von Geräten) obliegen grundsätzlich der Vermieter:in, soweit die Mieter:in den Schaden nicht zu vertreten hat.

(4) Eine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Vermieter:in (§540, §553 BGB).

§ 6 Schönheitsreparaturen & Rückgabe

(1) Die Wohnung wird in dem in Anlage 1 dokumentierten Zustand übergeben. Bei möblierter Vermietung verbleibt die laufende Renovierung im Regelfall bei der Vermieter:in; starre Fristen oder Quoten werden nicht vereinbart.

(2) Bei Rückgabe ist die Wohnung besenrein und mit sämtlichen Einrichtungsgegenständen laut Anlage 1 zurückzugeben. Ein gemeinsames Übergabeprotokoll wird zu Beginn und Ende erstellt.

§ 7 Sonstiges

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. (2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. (3) Anlagen: Anlage 1 – Möblierungsverzeichnis/Inventarliste; ggf. Übergabeprotokoll.

Ort, Datum · Unterschrift Vermieter:in
Ort, Datum · Unterschrift Mieter:in

Anlage 1 · Möblierungsverzeichnis / Inventarliste

Vollständige Auflistung aller mitvermieteten Gegenstände mit Zustand und Zeitwert. Grundlage für Möblierungszuschlag (§3) und Ersatzansprüche (§5). Zeilen nach Bedarf ergänzen/streichen.

GegenstandAnzahlMarke / ModellZustand (neu/gut/gebr.)Zeitwert €
Bett inkl. Matratze
Kleiderschrank
Sofa / Sitzgruppe
Esstisch + Stühle
Einbauküche / Küchenzeile
Kühlschrank / Gefrierschrank
Herd / Backofen / Mikrowelle
Waschmaschine
TV / Elektronik
Lampen / Leuchten
Geschirr / Töpfe / Besteck (Set)
Gardinen / Vorhänge
Weiteres: __________________
Weiteres: __________________
Summe Zeitwert (Basis Möblierungszuschlag)__________ €
Ort, Datum · Unterschrift Vermieter:in
Ort, Datum · Unterschrift Mieter:in
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Unverbindliches Muster, keine Rechtsberatung, ohne Gewähr. Diese Vorlage enthält nur übliche Standardklauseln und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Im Zweifel anwaltlich oder durch Haus & Grund prüfen lassen. Rechtsstand: Juli 2026. Hinweis: Zum Möblierungszuschlag und zur Kurzzeitvermietung befinden sich 2026 gesetzliche Neuregelungen im Gesetzgebungsverfahren – bitte den aktuellen Stand vor Vertragsschluss prüfen.
Rechtsgrundlagen: §535 ff. BGB (Mietvertrag), §549 BGB (Ausnahmen / vorübergehender Gebrauch), §551 BGB (Kaution), §573 BGB (Kündigung), §575 BGB (Zeitmietvertrag), §2 BetrKV (Betriebskosten). Stand: 4. Juli 2026.
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