Wohnraum-Mietvertrag
unbefristet · über Wohnraum gemäß §§ 535 ff. BGB
§ 1Vertragsparteien
Vermieter/in
Name/Firma: [Name / Firma Vermieter]
Anschrift: [Straße, Hausnr.], [PLZ Ort]
Telefon/E-Mail: [Kontakt]
Mieter/in
Name(n): [Name(n) Mieter]
bisherige Anschrift: [Straße, Hausnr., PLZ Ort]
Telefon/E-Mail: [Kontakt]
schließen den folgenden Mietvertrag über Wohnraum.
§ 2Mietobjekt
Vermietet wird die Wohnung im Objekt [Straße, Hausnr., PLZ Ort], gelegen im [Geschoss / Lage], bestehend aus [Anzahl] Zimmern, Küche, Bad/WC sowie [Nebenräume: Keller, Boden, Balkon …].
Wohnfläche: ca. [m²] m². Mitvermietet werden folgende Ausstattung/Einrichtung: [z. B. Einbauküche, keine].
Mitbenutzt werden dürfen: [z. B. Waschküche, Trockenraum, Gartenanteil, Stellplatz Nr. …]. Dem Mieter werden [Anzahl] Wohnungs- und [Anzahl] Hausschlüssel übergeben.
§ 3Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am [Datum Mietbeginn] und läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden (siehe § 9).
§ 4Miete und Betriebskosten
Die monatlich zu zahlende Gesamtmiete setzt sich wie folgt zusammen:
- Nettokaltmiete: [Betrag] €
- Betriebskostenvorauszahlung: [Betrag] €
- Heizkosten-/Warmwasservorauszahlung: [Betrag] €
- Gesamtmiete (Warmmiete): [Betrag] €
Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum [3.] Werktag eines Monats, kostenfrei auf folgendes Konto zu zahlen: IBAN [IBAN], Kontoinhaber [Name], Verwendungszweck [z. B. Miete + Wohnung].
Über die Betriebskosten wird jährlich abgerechnet. Es gelten die umlagefähigen Betriebskosten im Sinne des § 556 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Nachforderungen bzw. Guthaben werden nach Zugang der Abrechnung ausgeglichen.
§ 5Kaution
Der Mieter leistet eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von [Betrag] €. Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete (ohne Betriebskosten) betragen.
Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den beiden folgenden Mietzahlungen.
Der Vermieter legt die Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist an. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.
§ 6Übergabe der Mietsache
Die Wohnung wird bei Mietbeginn in [renoviertem / vertragsgemäßem] Zustand übergeben. Über die Übergabe wird ein von beiden Seiten unterzeichnetes Übergabeprotokoll erstellt, das Zählerstände (Strom, Gas, Wasser), etwaige Mängel und die Zahl der übergebenen Schlüssel festhält. Das Protokoll ist Bestandteil dieses Vertrags.
§ 7Pflichten des Mieters
- Die Wohnung ist pfleglich zu behandeln und ausreichend zu heizen und zu lüften.
- Der Mieter haftet für Schäden, die durch von ihm zu vertretendes Verhalten entstehen.
- Bauliche Veränderungen und Untervermietung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters; ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung ist nach § 553 BGB zu berücksichtigen.
- Mängel an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
- Eine bestehende Hausordnung ist einzuhalten; sie ist als Anlage [Nr.] beigefügt [falls vorhanden].
§ 8Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen (z. B. Streichen von Wänden und Decken) werden vom Mieter nur dann und nur insoweit übernommen, als die Wohnung renoviert bzw. in gutem Zustand übergeben wurde und ein tatsächlicher Renovierungsbedarf besteht (Ausführung „nach Bedarf“).
Es gelten keine starren Fristen und keine festen Renovierungsquoten. Maßgeblich ist allein der tatsächliche Erhaltungszustand. Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, verbleibt die Pflicht zu Schönheitsreparaturen beim Vermieter, sofern kein angemessener Ausgleich vereinbart wurde.
§ 9Kündigung
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 568 BGB).
Ordentliche Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten grundsätzlich drei Monate. Für den Vermieter verlängert sie sich nach 5 und 8 Jahren seit Überlassung des Wohnraums auf 6 bzw. 9 Monate (§ 573c BGB). Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat (z. B. Eigenbedarf oder erhebliche Vertragsverletzung), § 573 BGB.
Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. erheblicher Zahlungsverzug, § 543, § 569 BGB) bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 10Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht bzw. sind gesondert schriftlich festzuhalten.
- Anlagen: [Übergabeprotokoll, Hausordnung, …].
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