Kostenloses, DSGVO-konformes Muster der Einwilligung des Mietinteressenten zur Einholung einer Bonitäts-/Schufa-Auskunft im Rahmen der Mietanbahnung – nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 7 DSGVO. Zum Ausfüllen und Ausdrucken.
Freiwillige Zustimmung des Mietinteressenten zur Bonitätsprüfung.
Kernangaben einer wirksamen Einwilligung: verantwortliche Stelle, konkreter Zweck, Datenkategorien, Empfänger/Auskunftei, Speicherdauer, Freiwilligkeit und jederzeitiges Widerrufsrecht.
Datenschutzrechtliche Einwilligung
Einwilligung in die Einholung einer Bonitäts-/Schufa-Auskunft
im Rahmen der Mietanbahnung · gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 7 DSGVO
Die Einholung und Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Prüfung meiner Bonität und Zahlungsfähigkeit im Rahmen der Anbahnung des oben genannten Mietverhältnisses (Auswahlentscheidung des Vermieters). Eine Nutzung für andere Zwecke findet nicht statt.
Es werden folgende Daten verarbeitet bzw. bei der Auskunftei abgefragt:
Die Auskunftei erhält meine Identifikationsdaten zum Zweck der Zuordnung und übermittelt der verantwortlichen Stelle eine Bonitätsauskunft. Eine Übermittlung an weitere Dritte erfolgt nicht.
Die im Rahmen dieser Prüfung erhaltenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die Auswahlentscheidung nicht mehr erforderlich sind – bei Nichtabschluss des Mietvertrags spätestens [z. B. 3 Monate] nach Abschluss des Auswahlverfahrens; bei Vertragsschluss nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Mir ist bekannt, dass die Erteilung dieser Einwilligung freiwillig ist. Die Einwilligung ist nicht Bedingung für eine Wohnungsbesichtigung. Ich kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der Widerruf ist formlos an die unter Ziffer 1 genannte verantwortliche Stelle zu richten.
Mir stehen ferner die Betroffenenrechte nach Art. 15–21 DSGVO zu (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch) sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Nein. Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) ist eine Bonitätsabfrage grundsätzlich erst zulässig, wenn der Interessent nach der Besichtigung ernsthaft in die engere Auswahl gekommen ist – nicht schon bei bloßer Anfrage oder für alle Interessenten pauschal.
Die Einwilligung ist freiwillig. Ohne belastbare Bonitätsinformation kann der Vermieter allerdings seine Auswahlentscheidung anders treffen. Anstelle einer Einwilligung wird in der Praxis häufig eine vom Interessenten selbst beschaffte Bonitätsauskunft (SCHUFA-BonitätsCheck) vorgelegt.
Formlos gegenüber der verantwortlichen Stelle (Ziffer 1) – der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Die bis dahin rechtmäßig erfolgte Verarbeitung bleibt wirksam.
Rechtsgrundlagen: BDSG · Art. 6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, lit. a Einwilligung) · Art. 7 DSGVO (Bedingungen für die Einwilligung, Widerrufsrecht).
Wichtiger Hinweis: Dieses Muster ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und stellt keine Rechtsberatung dar; die Nutzung erfolgt ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ob und ab wann eine Bonitätsauskunft eingeholt werden darf, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel anwaltlich oder durch Haus & Grund prüfen lassen. Rechtsstand Juli 2026.
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), Art. 7 DSGVO (Bedingungen & Widerruf), Art. 5 DSGVO (Datensparsamkeit). Stand: 4. Juli 2026.
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