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Schufa-/Bonitäts-Einwilligung Mieter – Vorlage (DSGVO)

Kostenloses, DSGVO-konformes Muster der Einwilligung des Mietinteressenten zur Einholung einer Bonitäts-/Schufa-Auskunft im Rahmen der Mietanbahnung – nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 7 DSGVO. Zum Ausfüllen und Ausdrucken.

Unverbindliches Muster, keine Rechtsberatung, ohne Gewähr. Diese Vorlage bildet die Anforderungen an eine informierte, freiwillige Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO ab. Eine Bonitätsauskunft darf im Mietanbahnungsverhältnis regelmäßig erst nach Auswahl in die engere Bewerberrunde und in der Regel nur mit Einwilligung eingeholt werden. Im Zweifel anwaltlich oder durch Haus & Grund prüfen lassen. Rechtsstand Juli 2026.

Wozu dient diese Einwilligung?

Freiwillige Zustimmung des Mietinteressenten zur Bonitätsprüfung.

Kernangaben einer wirksamen Einwilligung: verantwortliche Stelle, konkreter Zweck, Datenkategorien, Empfänger/Auskunftei, Speicherdauer, Freiwilligkeit und jederzeitiges Widerrufsrecht.

Zum ausfüllbaren Muster ↓

Datenschutzrechtliche Einwilligung

Einwilligung in die Einholung einer Bonitäts-/Schufa-Auskunft

im Rahmen der Mietanbahnung · gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 7 DSGVO

1 · Verantwortliche Stelle (Vermieter / Verwalter)

Name / Firma [Vor- und Nachname / Unternehmen des Vermieters]
Anschrift (Straße, Hausnr., PLZ, Ort) [Straße Hausnummer · PLZ Ort]
E-Mail / Telefon [Kontakt]
ggf. Datenschutzbeauftragter [Kontakt DSB, falls vorhanden]

2 · Mietinteressent(in) (betroffene Person)

Vor- und Nachname [Vor- und Nachname]
Anschrift [Straße Hausnummer · PLZ Ort]
Geburtsdatum [TT.MM.JJJJ]
Betroffene Mietwohnung / Objekt [Anschrift des Mietobjekts]

3 · Zweck der Verarbeitung

Die Einholung und Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Prüfung meiner Bonität und Zahlungsfähigkeit im Rahmen der Anbahnung des oben genannten Mietverhältnisses (Auswahlentscheidung des Vermieters). Eine Nutzung für andere Zwecke findet nicht statt.

4 · Betroffene Datenkategorien

Es werden folgende Daten verarbeitet bzw. bei der Auskunftei abgefragt:

5 · Empfänger / Auskunftei

Auskunftei, bei der die Bonitätsauskunft eingeholt wird [z. B. SCHUFA Holding AG, CRIF, Creditreform Boniversum]

Die Auskunftei erhält meine Identifikationsdaten zum Zweck der Zuordnung und übermittelt der verantwortlichen Stelle eine Bonitätsauskunft. Eine Übermittlung an weitere Dritte erfolgt nicht.

6 · Speicherdauer

Die im Rahmen dieser Prüfung erhaltenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die Auswahlentscheidung nicht mehr erforderlich sind – bei Nichtabschluss des Mietvertrags spätestens [z. B. 3 Monate] nach Abschluss des Auswahlverfahrens; bei Vertragsschluss nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

7 · Freiwilligkeit & Widerrufsrecht

Mir ist bekannt, dass die Erteilung dieser Einwilligung freiwillig ist. Die Einwilligung ist nicht Bedingung für eine Wohnungsbesichtigung. Ich kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der Widerruf ist formlos an die unter Ziffer 1 genannte verantwortliche Stelle zu richten.

Mir stehen ferner die Betroffenenrechte nach Art. 15–21 DSGVO zu (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch) sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

8 · Erklärung

Ich willige ein, dass die unter Ziffer 1 genannte verantwortliche Stelle zu dem unter Ziffer 3 genannten Zweck eine Bonitäts-/Schufa-Auskunft über mich bei der unter Ziffer 5 genannten Auskunftei einholt und die genannten Daten hierfür verarbeitet.
Ort, Datum
Unterschrift des Mietinteressenten

Ausfüllhinweise & häufige Fragen

Darf der Vermieter jederzeit eine Schufa-Auskunft verlangen?

Nein. Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) ist eine Bonitätsabfrage grundsätzlich erst zulässig, wenn der Interessent nach der Besichtigung ernsthaft in die engere Auswahl gekommen ist – nicht schon bei bloßer Anfrage oder für alle Interessenten pauschal.

Muss ich diese Einwilligung erteilen?

Die Einwilligung ist freiwillig. Ohne belastbare Bonitätsinformation kann der Vermieter allerdings seine Auswahlentscheidung anders treffen. Anstelle einer Einwilligung wird in der Praxis häufig eine vom Interessenten selbst beschaffte Bonitätsauskunft (SCHUFA-BonitätsCheck) vorgelegt.

Wie widerrufe ich die Einwilligung?

Formlos gegenüber der verantwortlichen Stelle (Ziffer 1) – der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Die bis dahin rechtmäßig erfolgte Verarbeitung bleibt wirksam.

Rechtsgrundlagen: BDSG · Art. 6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, lit. a Einwilligung) · Art. 7 DSGVO (Bedingungen für die Einwilligung, Widerrufsrecht).

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Wichtiger Hinweis: Dieses Muster ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und stellt keine Rechtsberatung dar; die Nutzung erfolgt ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ob und ab wann eine Bonitätsauskunft eingeholt werden darf, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel anwaltlich oder durch Haus & Grund prüfen lassen. Rechtsstand Juli 2026.
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), Art. 7 DSGVO (Bedingungen & Widerruf), Art. 5 DSGVO (Datensparsamkeit). Stand: 4. Juli 2026.
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