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Untermietvertrag – Vorlage kostenlos

Rechtssicheres Muster für die Untervermietung von Wohnraum: mit Erlaubnis des Hauptvermieters (§540 BGB), Bezug zum Hauptmietvertrag, Teil- oder Gesamt-Untervermietung, Miete, Kaution und Kündigung. Zum Ausfüllen, Herunterladen und Ausdrucken.

Unverbindliches Muster, keine Rechtsberatung, ohne Gewähr. Diese Vorlage enthält nur übliche, unstrittige Standardklauseln. Im Zweifel anwaltlich oder durch Haus & Grund bzw. einen Mieterverein prüfen lassen. Rechtsstand: Juli 2026.
Wichtigste Voraussetzung: Ohne Erlaubnis des Hauptvermieters dürfen Sie die Wohnung nicht untervermieten (§540 Abs. 1 BGB). Bei Untervermietung eines Teils der Wohnung haben Sie bei berechtigtem Interesse in der Regel einen Anspruch auf die Erlaubnis (§553 BGB) – die Zustimmung sollte dennoch immer vorher schriftlich eingeholt werden. Bewahren Sie die Erlaubnis als Nachweis auf und legen Sie sie diesem Vertrag bei.

Untermietvertrag über Wohnraum

§ 1 Vertragsparteien

Untervermieter/in (Hauptmieter/in):
[Vorname Nachname], [Straße Hausnummer], [PLZ Ort]

Untermieter/in:
[Vorname Nachname], [Straße Hausnummer], [PLZ Ort]

– nachfolgend „Untervermieter“ und „Untermieter“ –

§ 2 Bezug zum Hauptmietvertrag & Erlaubnis des Vermieters

  1. (1) Der Untervermieter ist Mieter der nachfolgend bezeichneten Wohnung aufgrund des Hauptmietvertrags vom [Datum] mit dem Hauptvermieter [Name / Anschrift des Hauptvermieters].
  2. (2) Der Hauptvermieter hat der Untervermietung mit Erlaubnis vom [Datum] zugestimmt (§ 540 Abs. 1 BGB). Die Erlaubnis ist diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügt.
  3. (3) Der Untermieter erkennt an, dass die Rechte aus diesem Untermietvertrag von dem Bestand des Hauptmietverhältnisses abhängen. Endet der Hauptmietvertrag, endet grundsätzlich auch dieser Untermietvertrag (siehe § 9).
  4. (4) Die wesentlichen Regelungen des Hauptmietvertrags (insbesondere Hausordnung) gelten sinngemäß auch für den Untermieter, soweit dieser Vertrag nichts Abweichendes bestimmt.

Rechtsgrundlage: § 540 BGB (Gebrauchsüberlassung an Dritte), § 553 BGB (Anspruch auf Gestattung bei Teil-Untervermietung).

§ 3 Mietgegenstand & Umfang der Untervermietung

Vermietet wird in der Wohnung [Straße Hausnummer, PLZ Ort, Lage/Etage]:

Gesamte Wohnung (Gesamt-Untervermietung), Wohnfläche ca. [__] m², [__] Zimmer.
Teil der Wohnung (Teil-Untervermietung): das/die Zimmer [Zimmerbezeichnung], ca. [__] m². Küche, Bad/WC und Flur werden gemeinsam mit dem Untervermieter / anderen Bewohnern genutzt (Mitbenutzung).

Mitvermietet / überlassen: [möbliert / teilmöbliert / unmöbliert]. Ein Übergabeprotokoll wird bei Ein- und Auszug erstellt (Anlage 2).

§ 4 Mietzeit

Unbefristet, beginnend am [Datum].
Befristet vom [Datum] bis [Datum]. Eine Befristung setzt einen zulässigen Befristungsgrund voraus (z. B. Zeitmietvertrag nach § 575 BGB) bzw. entspricht der Dauer der erteilten Vermieter-Erlaubnis.

§ 5 Miete & Nebenkosten

  1. (1) Die monatliche Miete beträgt: Grundmiete [__] € + Betriebskosten-/Nebenkostenpauschale [__] € = Gesamtmiete [__].
  2. (2) Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum [3.] Werktag des Monats, auf folgendes Konto zu zahlen: [IBAN / Kontoinhaber].
  3. (3) Über die Betriebskosten wird [jährlich abgerechnet / als Pauschale ohne Abrechnung vereinbart].
Hinweis: In vielen Regionen gilt eine Mietpreisbremse. Die Untermiete sollte nicht unangemessen über der anteiligen Hauptmiete liegen – eine erhebliche Überschreitung kann als Mietpreisüberhöhung unzulässig sein.

§ 6 Kaution

  1. (1) Der Untermieter leistet eine Kaution in Höhe von [__] € (höchstens drei Monatsgrundmieten).
  2. (2) Die Kaution ist bei Übergabe / in bis zu drei Monatsraten zu zahlen und wird vom Untervermieter getrennt vom eigenen Vermögen verzinslich angelegt.
  3. (3) Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Ausgleich aller Forderungen wird die Kaution zurückgezahlt.

Rechtsgrundlage: § 551 BGB (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten).

§ 7 Pflichten des Untermieters

  1. (1) Der Untermieter hat die überlassenen Räume pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten.
  2. (2) Untervermietung an weitere Dritte oder gewerbliche Nutzung sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Untervermieters (und ggf. des Hauptvermieters) zulässig.
  3. (3) Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.

§ 8 Meldepflicht (Wohnungsgeberbestätigung)

Der Untervermieter bestätigt dem Untermieter den Ein-/Auszug schriftlich (Wohnungsgeberbestätigung), damit dieser seiner Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt nachkommen kann.

Rechtsgrundlage: § 19 BMG (Mitwirkung des Wohnungsgebers).

§ 9 Kündigung

  1. (1) Bei unbefristeten Verträgen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die ordentliche Kündigung ist bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c BGB).
  2. (2) Bei möblierter Untervermietung eines Wohnraums innerhalb der vom Untervermieter selbst bewohnten Wohnung gilt die erleichterte Kündigung: spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf desselben Monats (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 573c Abs. 3 BGB).
  3. (3) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB) bleibt unberührt.
  4. (4) Endet das Hauptmietverhältnis, endet auch dieser Untermietvertrag; der Untermieter hat dann keinen eigenen Anspruch gegen den Hauptvermieter auf Fortsetzung.
  5. (5) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Rechtsgrundlagen: § 573c BGB (Fristen), § 549 BGB (Sondervorschriften), § 543 BGB (außerordentliche Kündigung).

§ 10 Rückgabe

Bei Beendigung ist der Mietgegenstand geräumt, besenrein und im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Überlassene Schlüssel ([Anzahl] Stück) sind vollständig herauszugeben.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. (1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  2. (2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  3. (3) Es gilt deutsches Recht. Anlagen: (1) Vermieter-Erlaubnis, (2) Übergabeprotokoll.
Ort, Datum · Unterschrift Untervermieter
Ort, Datum · Unterschrift Untermieter
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Wichtiger Hinweis: Dieses Muster ist eine unverbindliche Vorlage und keine Rechtsberatung, Verwendung ohne Gewähr. Es enthält nur übliche, unstrittige Standardklauseln und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Im Zweifel anwaltlich oder durch Haus & Grund bzw. einen Mieterverein prüfen lassen.
Rechtsgrundlagen & Stand: § 540 BGB, § 553 BGB, § 551 BGB, § 549 BGB, § 573c BGB, § 543 BGB, § 19 BMG. Quelle: gesetze-im-internet.de. Rechtsstand: Juli 2026.
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