Kostenloses Muster der Vermieterbescheinigung zum Ausfüllen und Ausdrucken. Amtlich korrekte Pflichtfelder nach §19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) – vorzulegen bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt.
Seit dem 1.11.2015 gesetzlich vorgeschrieben (Bundesmeldegesetz).
Pflichtangaben nach §19 Abs. 3 BMG: (1) Name und Anschrift des Wohnungsgebers, ggf. des Eigentümers, (2) Einzugs- bzw. Auszugsdatum, (3) Anschrift der Wohnung, (4) Namen der meldepflichtigen Personen.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Wohnungsgeberbestätigung
gemäß § 19 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
Nur ausfüllen, falls der Eigentümer nicht der Wohnungsgeber ist (§19 Abs. 5 BMG)
Zutreffendes bitte ankreuzen
Alle Personen, die ein- bzw. ausziehen. Bei Familien alle Namen einzeln aufführen.
| Nr. | Familienname | Vorname(n) | Geburtsdatum (optional) |
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| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 |
Hiermit bestätige ich als Wohnungsgeber im Sinne des §19 BMG den vorstehend angegebenen Ein- bzw. Auszug der genannten Person(en) in die bzw. aus der oben bezeichneten Wohnung.
Wohnungsgeber ist, wer einer Person tatsächlich eine Wohnung überlässt – in der Regel der Vermieter. Auch eine vom Vermieter beauftragte Person (z. B. Hausverwaltung) oder der Hauptmieter bei Untervermietung kann Wohnungsgeber sein (§19 Abs. 5 BMG).
Der Wohnungsgeber muss innerhalb der Anmeldefrist – also zwei Wochen nach dem Einzug – mitwirken (§19 Abs. 1 i. V. m. §17 Abs. 1 BMG). Die meldepflichtige Person legt die Bestätigung dann bei der Anmeldung vor.
§19 Abs. 3 BMG verlangt zwingend nur die Namen der meldepflichtigen Personen. Das Geburtsdatum ist optional und erleichtert der Behörde lediglich die Zuordnung.
Rechtsgrundlage: §19 BMG (gesetze-im-internet.de) · Anmeldefrist: §17 Abs. 1 BMG · Bußgeld bei Falschbestätigung: §54 BMG.
Wichtiger Hinweis: Dieses Muster ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und stellt keine Rechtsberatung dar; die Nutzung erfolgt ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Einzelne Meldebehörden können ein eigenes amtliches Formular vorschreiben. Im Zweifel anwaltlich oder durch Haus & Grund prüfen lassen. Rechtsstand Juli 2026.
Rechtsgrundlagen: §19 BMG (Mitwirkung des Wohnungsgebers), §17 BMG (Anmeldung, Frist), §54 BMG (Bußgeld). Stand: 4. Juli 2026.
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