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Wohnungsgeberbestätigung – Vorlage nach §19 BMG

Kostenloses Muster der Vermieterbescheinigung zum Ausfüllen und Ausdrucken. Amtlich korrekte Pflichtfelder nach §19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) – vorzulegen bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt.

Unverbindliches Muster, keine Rechtsberatung, ohne Gewähr. Diese Vorlage bildet die gesetzlichen Pflichtangaben nach §19 BMG ab; im Zweifel anwaltlich oder durch Haus & Grund prüfen lassen. Manche Meldebehörden verlangen ihr eigenes amtliches Formular – bitte vorab bei der zuständigen Stadt/Gemeinde erfragen. Rechtsstand Juli 2026.

Wozu dient die Wohnungsgeberbestätigung?

Seit dem 1.11.2015 gesetzlich vorgeschrieben (Bundesmeldegesetz).

Pflichtangaben nach §19 Abs. 3 BMG: (1) Name und Anschrift des Wohnungsgebers, ggf. des Eigentümers, (2) Einzugs- bzw. Auszugsdatum, (3) Anschrift der Wohnung, (4) Namen der meldepflichtigen Personen.

Zum ausfüllbaren Muster ↓

Bestätigung des Wohnungsgebers

Wohnungsgeberbestätigung

gemäß § 19 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

1 · Wohnungsgeber (§19 Abs. 3 Nr. 1 BMG)

Name / Firma des Wohnungsgebers (Vermieter oder Beauftragter) [Vor- und Nachname / Unternehmen]
Anschrift des Wohnungsgebers (Straße, Hausnr., PLZ, Ort) [Straße Hausnummer · PLZ Ort]

Nur ausfüllen, falls der Eigentümer nicht der Wohnungsgeber ist (§19 Abs. 5 BMG)

Name und Anschrift des Eigentümers [Name · Anschrift des Eigentümers]

2 · Art und Datum (§19 Abs. 3 Nr. 2 BMG)

Zutreffendes bitte ankreuzen

Einzug in die unten genannte Wohnung
Auszug aus der unten genannten Wohnung
Datum des Einzugs [TT.MM.JJJJ]
Datum des Auszugs (falls zutreffend) [TT.MM.JJJJ]

3 · Anschrift der Wohnung (§19 Abs. 3 Nr. 3 BMG)

Straße und Hausnummer [Straße Hausnummer · ggf. Wohnungsnr./Lage]
Postleitzahl [PLZ]
Ort [Ort]

4 · Meldepflichtige Person(en) (§19 Abs. 3 Nr. 4 BMG)

Alle Personen, die ein- bzw. ausziehen. Bei Familien alle Namen einzeln aufführen.

Nr.FamiliennameVorname(n)Geburtsdatum (optional)
1
2
3
4

5 · Bestätigung

Hiermit bestätige ich als Wohnungsgeber im Sinne des §19 BMG den vorstehend angegebenen Ein- bzw. Auszug der genannten Person(en) in die bzw. aus der oben bezeichneten Wohnung.

Ort, Datum
Unterschrift des Wohnungsgebers

Ausfüllhinweise & häufige Fragen

Wer ist "Wohnungsgeber"?

Wohnungsgeber ist, wer einer Person tatsächlich eine Wohnung überlässt – in der Regel der Vermieter. Auch eine vom Vermieter beauftragte Person (z. B. Hausverwaltung) oder der Hauptmieter bei Untervermietung kann Wohnungsgeber sein (§19 Abs. 5 BMG).

Bis wann muss die Bestätigung vorliegen?

Der Wohnungsgeber muss innerhalb der Anmeldefrist – also zwei Wochen nach dem Einzug – mitwirken (§19 Abs. 1 i. V. m. §17 Abs. 1 BMG). Die meldepflichtige Person legt die Bestätigung dann bei der Anmeldung vor.

Muss ich das Geburtsdatum angeben?

§19 Abs. 3 BMG verlangt zwingend nur die Namen der meldepflichtigen Personen. Das Geburtsdatum ist optional und erleichtert der Behörde lediglich die Zuordnung.

Rechtsgrundlage: §19 BMG (gesetze-im-internet.de) · Anmeldefrist: §17 Abs. 1 BMG · Bußgeld bei Falschbestätigung: §54 BMG.

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Wichtiger Hinweis: Dieses Muster ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und stellt keine Rechtsberatung dar; die Nutzung erfolgt ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Einzelne Meldebehörden können ein eigenes amtliches Formular vorschreiben. Im Zweifel anwaltlich oder durch Haus & Grund prüfen lassen. Rechtsstand Juli 2026.
Rechtsgrundlagen: §19 BMG (Mitwirkung des Wohnungsgebers), §17 BMG (Anmeldung, Frist), §54 BMG (Bußgeld). Stand: 4. Juli 2026.
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