Wer zum ersten Mal Monteurunterkünfte einkauft, stolpert über dieselbe Verwirrung: Ein Anbieter nennt 20 Euro, der nächste 180. Beide sprechen von derselben Wohnung. Der Grund ist banal, wird aber fast nie dazugesagt — es gibt zwei Preise, und sie messen Verschiedenes.
Die zwei Bezugsgrößen
- Bettpreis: Preis pro Person und Nacht. Sechs Monteure in einer Wohnung zahlen sechsmal. Übliche Spanne: 20 bis 25 Euro.
- Einheitenpreis: Preis für die ganze Wohnung pro Nacht, unabhängig davon, wie viele darin schlafen. Übliche Spanne: 53 bis 219 Euro.
Beide Zahlen sind richtig. Falsch wird es erst, wenn eine davon ohne Bezeichnung im Angebot steht.
Die Faustregel für den Einkauf: Fragen Sie bei jedem Angebot denselben Satz — ist das pro Bett oder pro Wohnung? Rechnen Sie anschließend beide Angebote auf Kosten pro Person und Nacht um. Erst dann vergleichen Sie dasselbe.
Was den Preis treibt — und was davon Sie wirklich brauchen
Einzelbett statt geteiltem Zimmer
Der größte Hebel. Ein Vierbettzimmer ist je Kopf billiger, aber nach der dritten Woche auf der Baustelle ist ausgeschlafenes Personal günstiger als ein gesparter Euro.
Eigenes Bad je Zimmer
In der Kalkulation ein Aufschlag, in der Praxis der Punkt, über den sich Monteure am häufigsten beschweren. Ein Bad auf dem Flur für acht Leute wird morgens zum Engpass.
Aufenthaltsdauer
Je länger, desto günstiger die Nacht. Ab etwa vier Wochen bewegt sich fast jeder Anbieter.
Was oft fehlt und trotzdem Geld kostet
Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Parkplatz, WLAN, Wäschewechsel. Fragen Sie danach, bevor Sie vergleichen. Zwei Euro Unterschied beim Bettpreis sind schnell aufgezehrt, wenn die Endreinigung mit 80 Euro extra auf der Rechnung steht.
Was auf der Rechnung steht
- Umsatzsteuer: Beherbergung bis sechs Monate wird mit dem ermäßigten Satz abgerechnet. Läuft die Überlassung länger als sechs Monate, ist sie umsatzsteuerfrei. Das ändert nichts am Preis, aber viel an Ihrem Vorsteuerabzug.
- Rechnungsempfänger: Fragen Sie nach, ob der Anbieter überhaupt auf das Unternehmen ausstellt oder nur auf die Privatperson.
- Beherbergungssteuer: Manche Städte erheben sie zusätzlich. Sie steht selten im genannten Preis.
- Meldeschein: Nach Paragraf 30 Bundesmeldegesetz muss jeder Gast einen ausfüllen. Ein Anbieter, der das übernimmt, spart Ihrem Büro je Belegung ein Telefonat.
Die drei Fragen, die ein Angebot vergleichbar machen
- Pro Bett oder pro Wohnung?
- Was ist enthalten — Reinigung, Wäsche, Parkplatz, WLAN?
- Was steht auf der Rechnung, und wer ist der Rechnungsempfänger?
Drei Fragen, zwei Minuten. Sie ersparen sich die Überraschung am Monatsende.

