Wer Monteure nach Leipzig, Dresden oder Berlin schickt, zahlt auf jede Übernachtung eine kommunale Steuer – es sei denn, die Firma bescheinigt den beruflichen Anlass. Bei einem Team von sechs Leuten über vier Wochen sind das in Leipzig schnell mehrere hundert Euro. Dieser Beitrag erklärt, wo die Steuer anfällt, wie die Befreiung läuft und was auf der Rechnung stehen muss.
Was die Beherbergungssteuer ist
Beherbergungssteuer, Übernachtungsteuer, City Tax, Kultur- und Tourismussteuer, Kulturförderabgabe – die Namen wechseln, die Sache ist dieselbe: eine kommunale Abgabe auf entgeltliche Übernachtungen, die der Beherbergungsbetrieb beim Gast erhebt und an die Stadt abführt. Sie kommt zusätzlich zur Umsatzsteuer und wird meist auf den Nettopreis der Übernachtung berechnet, teils als Pauschale je Person und Nacht.
- Leipzig: 5 % des Nettopreises (Kultur- und Tourismussteuer)
- Dresden: 6 % des Nettopreises
- Berlin: 7,5 % des Nettopreises
- Frankfurt am Main: 2 € je Person und Nacht
- Hamburg: Staffel von 0,60 bis 4,80 € je Person und Nacht
- Halle (Saale), Merseburg, Delitzsch und Bitterfeld-Wolfen: keine Steuer
Alle 26 Städte mit Satz, Beispielrechnung und Rechtsgrundlage stehen im Beherbergungssteuer-Rechner.
Warum Monteure befreit sind
Die Steuer ist als Aufwandsteuer auf die private Lebensführung gedacht. Wer beruflich übernachtet, führt kein Privatleben in der Unterkunft, sondern arbeitet. Das Bundesverfassungsgericht hat 2022 zwar erlaubt, auch berufliche Übernachtungen zu besteuern (1 BvR 2868/15 u. a.) – fast alle Städte haben die Befreiung aber in ihren Satzungen behalten. Voraussetzung ist ein Nachweis: die Arbeitgeberbescheinigung.
So läuft die Befreiung in der Praxis
1. Die Firma stellt die Bescheinigung aus
Vor der Anreise. Inhalt: Firma mit Anschrift, Name und Geburtsdatum des Mitarbeiters, Zeitraum, Unterkunft, beruflicher Anlass, Unterschrift und Stempel. Für Teams reicht eine Bescheinigung mit Namensliste. Unsere Vorlage zum Ausfüllen enthält alle üblichen Felder.
2. Der Gast gibt sie beim Check-in ab
Bei uns genügt ein Foto per WhatsApp an die Buchungsnummer – vor oder bei der Anreise. Ohne Bescheinigung zum Zeitpunkt der Abrechnung wird die Steuer fällig, und eine nachträgliche Erstattung sehen die meisten Satzungen nicht vor.
3. Der Vermieter weist 0,00 € aus und bewahrt die Bescheinigung auf
Steuerschuldner gegenüber der Stadt ist der Beherbergungsbetrieb. Er muss bei einer Prüfung belegen, warum er keine Steuer erhoben hat – deshalb bleibt die Bescheinigung bei den Buchungsunterlagen, in der Regel vier Jahre.
Selbstständige und Subunternehmer
Wer sich selbst keine Arbeitgeberbescheinigung ausstellen kann, gibt eine Eigenerklärung ab und legt den Auftrag bei – Auftragsbestätigung oder Rechnung an den Kunden reichen in der Regel. Bei Subunternehmern stellt der beauftragende Betrieb die Bescheinigung aus.
Was auf der Rechnung stehen muss
- Übernachtungsentgelt netto und Umsatzsteuer 7 % (reine Übernachtung)
- Nebenleistungen wie Endreinigung oder Parkplatz mit 19 %
- Beherbergungssteuer als eigene Position – bei Befreiung 0,00 € mit Vermerk „beruflich veranlasst, Bescheinigung liegt vor"
- Rechnungsempfänger ist die Firma, nicht der Mitarbeiter – so bleibt der Vorsteuerabzug erhalten
Was das für Ihr Team bedeutet
In Halle, Merseburg, Delitzsch und Bitterfeld-Wolfen fällt keine Beherbergungssteuer an – dort ist nichts zu tun. In Leipzig übernehmen wir die Abwicklung: Bescheinigung schicken, Rechnung an die Firma mit ausgewiesener Umsatzsteuer, fertig. Wer die Bescheinigung vergisst, zahlt in Leipzig 5 % mehr; bei 60 € Nettopreis sind das 3 € je Nacht und Einheit.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der jeweiligen Stadt.

