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Beherbergungssteuer Delitzsch 2026: keine Übernachtungsteuer

Delitzsch erhebt keine kommunale Beherbergungssteuer. Was das für Gäste, Firmen und Vermieter bedeutet.

Die Fakten auf einen Blick

Stadt
Delitzsch, Sachsen
Steuersatz
keine Beherbergungssteuer
Bemessungsgrundlage
entfällt
Befreiung beruflich
nicht nötig

Keine Beherbergungssteuer.

Für Monteure und Firmen in Delitzsch

Ohne Beherbergungssteuer braucht es keine Arbeitgeberbescheinigung. Auf der Rechnung an die Firma steht nur die Umsatzsteuer (7 % auf die Übernachtung, 19 % auf Nebenleistungen wie die Endreinigung).

Für Vermieter: der Meldeschein nach §§ 29–30 BMG ist unabhängig von der Steuer Pflicht.

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Häufige Fragen

Muss ich in Delitzsch Beherbergungssteuer zahlen?

Nein. Delitzsch erhebt derzeit keine kommunale Übernachtungsteuer. Der Übernachtungspreis enthält nur die gesetzliche Umsatzsteuer (7 % auf die reine Übernachtung).

Kann Delitzsch eine Beherbergungssteuer einführen?

Ja, das entscheidet der Stadtrat per Satzung. Mehrere Städte haben 2025/2026 nachgezogen, etwa Bremen, Stuttgart und Saarbrücken. Vor längeren Projekten lohnt ein Blick in die aktuelle Satzung.

Was gilt für Monteure in Delitzsch?

Ohne Steuer entfällt auch die Arbeitgeberbescheinigung. Für die Rechnung an die Firma zählt nur die ausgewiesene Umsatzsteuer.

Weitere Städte in Sachsen: Dresden, Leipzig

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Stadt Delitzsch.