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Beherbergungssteuer Dresden 2026
6 % des Nettopreises — Monteure und Geschäftsreisende mit Arbeitgeberbescheinigung sind befreit.
Die Fakten auf einen Blick
- Stadt
- Dresden, Sachsen
- Steuersatz
- 6 % des Nettopreises
- Bemessungsgrundlage
- Netto-Übernachtungspreis (ohne Frühstück und Nebenleistungen)
- Befreiung beruflich
- ja, mit Arbeitgeberbescheinigung
- Rechtsgrundlage
- Übernachtungsteuersatzung Dresden
Dresden erhebt 6 % des Netto-Übernachtungspreises. Geschäftsreisende mit Nachweis sind befreit.
Beispielrechnung: eine Person, eine Nacht
Ohne Befreiung. Mit Arbeitgeberbescheinigung steht in jeder Zeile 0,00 €.
| Netto-Zimmerpreis | Beherbergungssteuer | Gesamt (ohne USt) |
|---|---|---|
| 40,00 € | 2,40 € | 42,40 € |
| 60,00 € | 3,60 € | 63,60 € |
| 90,00 € | 5,40 € | 95,40 € |
So entfällt die Steuer für Monteure in Dresden
- Der Arbeitgeber bescheinigt vor der Anreise: Name des Gastes, Firma, Zeitraum, beruflicher Anlass.
- Der Gast gibt die Bescheinigung beim Check-in ab — bei uns genügt ein Foto per WhatsApp an die Buchungsnummer.
- Der Vermieter weist auf der Rechnung 0,00 € Beherbergungssteuer aus und bewahrt die Bescheinigung auf.
- Ohne Bescheinigung wird die Steuer berechnet; eine nachträgliche Erstattung ist in der Regel nicht vorgesehen.
Vorlage: Arbeitgeberbescheinigung zum Ausfüllen und Ausdrucken →
Für Vermieter: der Meldeschein nach §§ 29–30 BMG ist unabhängig von der Steuer Pflicht.
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Verfügbarkeit anfragenHäufige Fragen
Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Dresden?
Dresden erhebt 6 % des Netto-Übernachtungspreises. Geschäftsreisende mit Nachweis sind befreit.
Sind Monteure und Geschäftsreisende in Dresden befreit?
Ja. Beruflich veranlasste Übernachtungen sind befreit, wenn der Gast eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegt (Name des Gastes, Firma, Zeitraum, beruflicher Anlass). Der Vermieter bewahrt die Bescheinigung für die Steueranmeldung auf.
Wer führt die Steuer in Dresden ab?
Der Betreiber der Unterkunft. Er weist sie dem Gast auf der Rechnung aus, meldet sie der Stadt und führt sie ab. Rechtsgrundlage ist die Übernachtungsteuersatzung Dresden.
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Stadt Dresden.
