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Beherbergungssteuer Bitterfeld-Wolfen 2026: keine Übernachtungsteuer

Bitterfeld-Wolfen erhebt keine kommunale Beherbergungssteuer. Was das für Gäste, Firmen und Vermieter bedeutet.

Die Fakten auf einen Blick

Stadt
Bitterfeld-Wolfen, Sachsen-Anhalt
Steuersatz
keine Beherbergungssteuer
Bemessungsgrundlage
entfällt
Befreiung beruflich
nicht nötig

Keine Beherbergungssteuer.

Für Monteure und Firmen in Bitterfeld-Wolfen

Ohne Beherbergungssteuer braucht es keine Arbeitgeberbescheinigung. Auf der Rechnung an die Firma steht nur die Umsatzsteuer (7 % auf die Übernachtung, 19 % auf Nebenleistungen wie die Endreinigung).

Für Vermieter: der Meldeschein nach §§ 29–30 BMG ist unabhängig von der Steuer Pflicht.

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Häufige Fragen

Muss ich in Bitterfeld-Wolfen Beherbergungssteuer zahlen?

Nein. Bitterfeld-Wolfen erhebt derzeit keine kommunale Übernachtungsteuer. Der Übernachtungspreis enthält nur die gesetzliche Umsatzsteuer (7 % auf die reine Übernachtung).

Kann Bitterfeld-Wolfen eine Beherbergungssteuer einführen?

Ja, das entscheidet der Stadtrat per Satzung. Mehrere Städte haben 2025/2026 nachgezogen, etwa Bremen, Stuttgart und Saarbrücken. Vor längeren Projekten lohnt ein Blick in die aktuelle Satzung.

Was gilt für Monteure in Bitterfeld-Wolfen?

Ohne Steuer entfällt auch die Arbeitgeberbescheinigung. Für die Rechnung an die Firma zählt nur die ausgewiesene Umsatzsteuer.

Weitere Städte in Sachsen-Anhalt: Halle (Saale), Merseburg

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen.