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Beherbergungssteuer Bitterfeld-Wolfen 2026: keine Übernachtungsteuer
Bitterfeld-Wolfen erhebt keine kommunale Beherbergungssteuer. Was das für Gäste, Firmen und Vermieter bedeutet.
Die Fakten auf einen Blick
- Stadt
- Bitterfeld-Wolfen, Sachsen-Anhalt
- Steuersatz
- keine Beherbergungssteuer
- Bemessungsgrundlage
- entfällt
- Befreiung beruflich
- nicht nötig
Keine Beherbergungssteuer.
Für Monteure und Firmen in Bitterfeld-Wolfen
Ohne Beherbergungssteuer braucht es keine Arbeitgeberbescheinigung. Auf der Rechnung an die Firma steht nur die Umsatzsteuer (7 % auf die Übernachtung, 19 % auf Nebenleistungen wie die Endreinigung).
Für Vermieter: der Meldeschein nach §§ 29–30 BMG ist unabhängig von der Steuer Pflicht.
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Häufige Fragen
Muss ich in Bitterfeld-Wolfen Beherbergungssteuer zahlen?
Nein. Bitterfeld-Wolfen erhebt derzeit keine kommunale Übernachtungsteuer. Der Übernachtungspreis enthält nur die gesetzliche Umsatzsteuer (7 % auf die reine Übernachtung).
Kann Bitterfeld-Wolfen eine Beherbergungssteuer einführen?
Ja, das entscheidet der Stadtrat per Satzung. Mehrere Städte haben 2025/2026 nachgezogen, etwa Bremen, Stuttgart und Saarbrücken. Vor längeren Projekten lohnt ein Blick in die aktuelle Satzung.
Was gilt für Monteure in Bitterfeld-Wolfen?
Ohne Steuer entfällt auch die Arbeitgeberbescheinigung. Für die Rechnung an die Firma zählt nur die ausgewiesene Umsatzsteuer.
Weitere Städte in Sachsen-Anhalt: Halle (Saale), Merseburg
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen.
