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Beherbergungssteuer Bremen 2026

5,5 % des Nettopreises — Monteure und Geschäftsreisende mit Arbeitgeberbescheinigung sind befreit.

Die Fakten auf einen Blick

Stadt
Bremen, Bremen
Steuersatz
5,5 % des Nettopreises
Bemessungsgrundlage
Netto-Übernachtungspreis (ohne Frühstück und Nebenleistungen)
Befreiung beruflich
ja, mit Arbeitgeberbescheinigung
Gültig ab
01.01.2026
Rechtsgrundlage
Bremisches Beherbergungssteuergesetz

Bremen erhebt seit 01.01.2026 eine Beherbergungssteuer von 5,5 % des Netto-Entgelts. Beruflich veranlasste Übernachtungen (mit Arbeitgeberbescheinigung) sind befreit.

Beispielrechnung: eine Person, eine Nacht

Ohne Befreiung. Mit Arbeitgeberbescheinigung steht in jeder Zeile 0,00 €.

Netto-ZimmerpreisBeherbergungssteuerGesamt (ohne USt)
40,00 €2,20 €42,20 €
60,00 €3,30 €63,30 €
90,00 €4,95 €94,95 €

So entfällt die Steuer für Monteure in Bremen

  1. Der Arbeitgeber bescheinigt vor der Anreise: Name des Gastes, Firma, Zeitraum, beruflicher Anlass.
  2. Der Gast gibt die Bescheinigung beim Check-in ab — bei uns genügt ein Foto per WhatsApp an die Buchungsnummer.
  3. Der Vermieter weist auf der Rechnung 0,00 € Beherbergungssteuer aus und bewahrt die Bescheinigung auf.
  4. Ohne Bescheinigung wird die Steuer berechnet; eine nachträgliche Erstattung ist in der Regel nicht vorgesehen.

Vorlage: Arbeitgeberbescheinigung zum Ausfüllen und Ausdrucken →

Für Vermieter: der Meldeschein nach §§ 29–30 BMG ist unabhängig von der Steuer Pflicht.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Bremen?

Bremen erhebt seit 01.01.2026 eine Beherbergungssteuer von 5,5 % des Netto-Entgelts. Beruflich veranlasste Übernachtungen (mit Arbeitgeberbescheinigung) sind befreit.

Sind Monteure und Geschäftsreisende in Bremen befreit?

Ja. Beruflich veranlasste Übernachtungen sind befreit, wenn der Gast eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegt (Name des Gastes, Firma, Zeitraum, beruflicher Anlass). Der Vermieter bewahrt die Bescheinigung für die Steueranmeldung auf.

Wer führt die Steuer in Bremen ab?

Der Betreiber der Unterkunft. Er weist sie dem Gast auf der Rechnung aus, meldet sie der Stadt und führt sie ab. Rechtsgrundlage ist die Bremisches Beherbergungssteuergesetz.

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Stadt Bremen.