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Beherbergungssteuer Stuttgart 2026

3,00 € pro Person und Nacht — Monteure und Geschäftsreisende mit Arbeitgeberbescheinigung sind befreit.

Die Fakten auf einen Blick

Stadt
Stuttgart, Baden-Württemberg
Steuersatz
3,00 € pro Person und Nacht
Bemessungsgrundlage
Pauschale je Person und Übernachtung
Befreiung beruflich
ja, mit Arbeitgeberbescheinigung
Gültig ab
01.07.2026
Rechtsgrundlage
Beherbergungssteuersatzung Stuttgart

Stuttgart erhebt seit 01.07.2026 eine Beherbergungssteuer von 3 € pro Person und Nacht. Beruflich veranlasste Übernachtungen sind befreit.

Beispielrechnung: eine Person, eine Nacht

Ohne Befreiung. Mit Arbeitgeberbescheinigung steht in jeder Zeile 0,00 €.

Netto-ZimmerpreisBeherbergungssteuerGesamt (ohne USt)
40,00 €3,00 €43,00 €
60,00 €3,00 €63,00 €
90,00 €3,00 €93,00 €

So entfällt die Steuer für Monteure in Stuttgart

  1. Der Arbeitgeber bescheinigt vor der Anreise: Name des Gastes, Firma, Zeitraum, beruflicher Anlass.
  2. Der Gast gibt die Bescheinigung beim Check-in ab — bei uns genügt ein Foto per WhatsApp an die Buchungsnummer.
  3. Der Vermieter weist auf der Rechnung 0,00 € Beherbergungssteuer aus und bewahrt die Bescheinigung auf.
  4. Ohne Bescheinigung wird die Steuer berechnet; eine nachträgliche Erstattung ist in der Regel nicht vorgesehen.

Vorlage: Arbeitgeberbescheinigung zum Ausfüllen und Ausdrucken →

Für Vermieter: der Meldeschein nach §§ 29–30 BMG ist unabhängig von der Steuer Pflicht.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Stuttgart?

Stuttgart erhebt seit 01.07.2026 eine Beherbergungssteuer von 3 € pro Person und Nacht. Beruflich veranlasste Übernachtungen sind befreit.

Sind Monteure und Geschäftsreisende in Stuttgart befreit?

Ja. Beruflich veranlasste Übernachtungen sind befreit, wenn der Gast eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegt (Name des Gastes, Firma, Zeitraum, beruflicher Anlass). Der Vermieter bewahrt die Bescheinigung für die Steueranmeldung auf.

Wer führt die Steuer in Stuttgart ab?

Der Betreiber der Unterkunft. Er weist sie dem Gast auf der Rechnung aus, meldet sie der Stadt und führt sie ab. Rechtsgrundlage ist die Beherbergungssteuersatzung Stuttgart.

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Stadt Stuttgart.